Gesetze, Regelungen und Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

8.4

Allen Baubeteiligten ist zu empfehlen, sich über die aktuellen Anforderungen im Zusammenhang mit der Baulärmproblematik stets und immer wieder zu informieren. Es sind jeweils die neuesten Gesetze und Regelungen des betreffenden Bundeslandes bzw. der Kommune maßgebend. Die nachfolgenden Informationen können nur als Hilfsmittel angesehen werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden. Die Aktualität ist in jedem Fall individuell zu überprüfen!

  • Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang, Nummer 3.7
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang Teil 3
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“; §§ 29, 30, 31
  • Technische Regeln zur  Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung  (TRLV) – TRLV Lärm: Teil Allgemeines und Teile 1-3
  • DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Regel 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“
  • DIN EN ISO 9612 Akustik – Bestimmung der Lärmexposition am Arbeitsplatz
  • DGUV Information 212-024 „Gehörschutz“
  • Lärm in der Bauwirtschaft - Handlungshilfe zur Umsetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, BG BAU, 2019