Deutschlandweit

Karte Deutschland mit Bundesländern

8.1

Allen Baubeteiligten ist zu empfehlen, sich über die aktuellen Anforderungen im Zusammenhang mit der Baulärmproblematik stets und immer wieder zu informieren. Es sind jeweils die neuesten Gesetze und Regelungen des betreffenden Bundeslandes bzw. der Kommune maßgebend. Die nachfolgenden Informationen können nur als Hilfsmittel angesehen werden. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden. Die Aktualität ist in jedem Fall individuell zu überprüfen!

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungenund ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG), in der Fassungder Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274), das durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – (AVV Baulärm) vom 19.08.1970
  • Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 162/1 vom 03.07.2000
  • Berichtigung der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 162 S. 1 vom 03.07.2000, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 311 S. 50 vom 12.12.2000 und weiterer Berichtigung gemäß Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 165 S. 35 vom 17.6.2006
  • Richtlinie 2005/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 zur Änderung der Richtlinie 2000/14/EG über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen
  • EU-Verordnung 2019/1243 (Fassung aus Juni 2019)
  • Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung– 32. BImSchV) vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3478), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146)
  • Stephanie Englert-Dougherty, Baulärm und Sozialadäquanz, Schriften zum Deutschen und Internationalen Bau-, Umwelt und Energierecht, Hrsg. Prof. Dr. Axel Wirth, 2016