Glossar A-Z
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Äquivalenter Schallleistungspegel LW,eq, LWA,eq
Der äquivalente Schallleistungspegel ist ein zeitlich gemittelter Schallleistungspegel. Wie lange die Mittelungszeit dauert, hängt vom Einzelfall ab. Die Mittelungszeit kann z. B. 1 Sekunde, 1 Stunde, die Dauer eines bestimmten Arbeitsablaufs oder auch ein ganzer Tag etc. sein. Der äquivalente Schallleistungspegel besitzt eine über die Mittelungszeit gleichförmige Pegelhöhe und enthält die gleiche Schallleistung wie das über die Mittelungszeit schwankende Geräusch. Er stellt in der Akustik den Mittelwert eines schwankenden Geräusches an seiner Quelle dar. Der äquivalente Schallleistungspegel kann bereits die Empfindlichkeit des menschlichen Ohres berücksichtigen (siehe „A-Bewertung“). Er wird als LW,eq oder als LWA,eq gekennzeichnet. Die Einheit des Schallleistungspegels wird entsprechend in dB oder A-bewertet (siehe A-Bewertung) in dB(A) angegeben.
Äquivalenter Dauerschallpegel Lp,eq, LpA,eq
Der äquivalente Dauerschallpegel ist ein zeitlich gemittelter Schalldruckpegel. Wie lange die Mittelungszeit dauert, hängt vom Einzelfall ab. Die Mittelungszeit kann z. B. 1 Sekunde, 1 Stunde, die Dauer eines bestimmten Arbeitsablaufs oder auch ein ganzer Tag, etc. sein. Der äquivalente Dauerschallpegel besitzt eine über die Mittelungszeit gleichförmige Pegelhöhe und enthält die gleiche Schallenergie wie das über die Mittelungszeit schwankende Geräusch. Er stellt in der Akustik den zeitlichen Mittelwert eines schwankenden Geräusches bei einem Empfänger dar. Der äquivalente Dauerschallpegel kann bereits die Empfindlichkeit des menschlichen Ohres berücksichtigen (siehe „A-Bewertung“). Er wird er als Lp,eq (ohne A-Bewertung) oder als LpA,eq (mit A-Bewertung) gekennzeichnet. Die Einheit des Schalldruckpegels wird dann entsprechend in dB oder A-bewertet in dB(A) angegeben. Soll ein Schalldruckpegel als Kenngröße für die Lärmabstrahlung einer Maschine dienen, muss zwingend eine Angabe über die Entfernung zur Maschine mit angegeben werden.
Äquivalenter Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq
Der Taktmaximal-Mittelungspegel wird durch ein spezielles Messverfahren ermittelt, das in DIN 45641, Ausgabe Juni 1990, geregelt ist. Hier geht es um die Berücksichtigung der Lästigkeit kurzzeitig stark schwankender Geräusche („Impulshaltigkeit“). Während der äquivalente Dauerschallpegel durch eine stetige zeitliche Mittelung gebildet wird, wird beim Taktmaximalpegelverfahren der Messzeitraum in 5-Sekunden-Intervalle zerlegt. In jedem 5-Sekunden-Intervall wird der höchste Pegel ermittelt und unterstellt, er wäre im gesamten 5-Sekunden-Intervall vorhanden. Die Lautstärke wird damit künstlich erhöht. Je impulshaltiger ein Geräusch ist, desto stärker weicht der Taktmaximalpegel vom äquivalenten Dauerschallpegel ab. Er wird daher in Deutschland zur Ermittlung des Lästigkeitszuschlags KIMP für die Impulshaltigkeit verwendet: KIMP = LAFTeq – LAeq. Hochwertige Schallpegelmesser können zeitgleich den Taktmaximal-Mittelungspegel sowie den äquivalenten Dauerschallpegel ermitteln, so dass der Impulszuschlag direkt am Messgerät abgelesen werden kann.
Beurteilungspegel Lr
Impuls- und/oder tonhaltige Geräusche werden trotz gleichem Schalldruckpegel von den meisten Menschen als belästigender empfunden im Vergleich zu gleichförmigen Geräuschen (z. B. viel befahrene Straße oder auch Geräusche aus Lüftungsanlagen). Zur Berücksichtigung einer solchen Lästigkeit erhält der ermittelte äquivalente Dauerschallpegel Lästigkeitszuschläge, die den ermittelten Schalldruckpegel künstlich erhöhen.
Die in Deutschland gebräuchlichsten Lästigkeitszuschläge im Zusammenhang mit Baulärm sind der Zuschlag für Impulshaltigkeit (KIMP in dB) sowie für Tonhaltigkeit (KT in dB).
Auf der anderen Seite ist ein Geräusch, das nicht die ganze Zeit vorhanden ist, sondern z. B. nur ein paar Stunden am Tag eher zumutbar als ein länger vorhandenes Geräusch. Zusätzlich zu den Lästigkeitszuschlägen gibt es daher auch eine Abminderung des äquivalenten Dauerschallpegels, wenn ein Geräusch nicht die ganze Zeit im Beurteilungszeitraum vorhanden ist.
Beurteilungszeitraum
Ein Schutz der Nachtruhe ist von besonderer Bedeutung. Zumutbarer Lärm darf daher am Tag lauter sein im Vergleich zur Nacht. Beim Baulärm werden daher die Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“ unterschieden. Den „Tag“ bildet der Zeitraum von 07:00 – 20:00 Uhr und die Nacht entsprechend die Zeit von 20:00 Uhr – 07:00 Uhr. Der Beurteilungszeitraum am Tag beträgt demzufolge 13 Stunden und der der Nacht 11 Stunden. Bei der Beurteilung von Baulärm wird bei der Ermittlung des Beurteilungspegels berücksichtigt, wenn ein Geräusch nicht über den gesamten Beurteilungszeitraum vorhanden ist. Der ermittelte äquivalente Dauerschallpegel wird künstlich reduziert. Die Höhe der Reduktion hängt von der Einwirkdauer TEin einer Geräuschquelle im Vergleich zum Beurteilungszeitraum ab und ist für Deutschland in der AVV Baulärm geregelt. Die Reduktion beträgt z. B. am Tag 5 dB, wenn eine Maschine statt der gesamten 13 Stunden nur 8 Stunden im Einsatz ist und Lärm erzeugt. In der Nacht hingegen würde ein 8-stündiger Einsatz zu keiner Reduktion führen. In der Nacht dürfte eine Maschine nur maximal 6 Stunden Lärm erzeugen, um eine Pegelreduktion von 5 dB angerechnet zu bekommen.
Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer
Unter der „durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer“ wird die durchschnittliche effektive Arbeitszeit einer Maschine – also die eigentliche Zeit mit Lärmemissionen – verstanden. Wichtig ist, dass bei einer Baulärmprognose die akustischen Kenngrößen (z. B. der äquivalente Taktmaximal-Mittelungspegel) zur durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer passt. Umfasst die Betriebsdauer auch ruhige Zeiten, wie z. B. das Umsetzen einer Baumaschine oder Rüstzeiten, muss dies auch beim zugehörigen Mittelungspegel berücksichtigt sein.
Einwirkdauer TEin
Am Messtag vorgefundene Einwirkdauer des jeweiligen (Teil-)Vorgangs.
Frequenzbewertung: A-Bewertung dB(A)
Bei der A-Bewertung handelt es sich um eine Frequenzbewertung, die der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs nachempfunden ist. Tiefe und sehr hohe Töne werden vom Menschen weniger laut wahrgenommen im Vergleich zu mittleren Tonhöhen. Bei der A-Bewertung werden die Frequenzen des Schalls entsprechend der A-Kurve unterschiedlich gewichtet. Die Pegelwerte erhalten dann als Index ein „A“, z. B. LpA. Die Einheit wird in dB oder meist in dB(A) angegeben.
Impulshaltigkeit, Impulszuschlag KIMP
Der Impulszuschlag KIMP ist ein Lästigkeitszuschlag und wird bei impulshaltigen Geräuschen berücksichtigt. Impulshaltige Geräusche sind bei gleichem Mittelungspegel lästiger als nicht impulshaltige Geräusche. Der Zuschlag für die Impulshaltigkeit wird durch LAFTeq – LAeq (Einheit dB) bestimmt.
Maximalpegel LAFmax, LWAFmax
Der Maximal-Schalldruckpegel LAFmax (Einheit dB(A)) ist die lauteste Pegelspitze, die in einem Messzeitraum aufgetreten ist. Ein solches Einzelereignis ist häufig nicht repräsentativ, so dass zur Charakterisierung von kurzzeitigen Pegelspitzen meist der mittlere Maximalpegel LAF1 verwendet wird. Wird aus dem gemessenen Schalldruckpegel die Schallleistung ermittelt, erhält man den Maximal-Schallleistungspegel LWAFmax (Einheit dB(A)).
Mittlerer Maximalpegel LAF1, LWAF1
Der mittlere Maximal-Schalldruckpegel LAF1 (Einheit dB(A)) ist eine statistische Größe. Der Zeitverlauf eines Geräuschs wird dabei z. B. in 1 Sekundenintervalle zerlegt und die einzelnen Pegel der Höhe nach sortiert. Der Pegel, der in 1% der Zeit erreicht wird, ist der mittlere Maximal-Schalldruckpegel LAF1. Nur in 1% der Zeit wird diese Pegelhöhe erreicht oder überschritten. In 99 % der Zeit ist der Schalldruckpegel geringer. Wird aus dem gemessenen Schalldruckpegel die Schallleistung ermittelt, erhält man den mittleren Maximal-Schallleistungspegel LWAF1 (Einheit dB(A)). Der mittlere Maximalpegel ist ein Maß für die höchsten kurzzeitigen Pegelspitzen, die von einer Geräuschquelle erzeugt werden.
Schalldruckpegel Lp, LpA
Der Schalldruckpegel ist ein Maß für die Lautstärke und hängt damit, im Gegensatz zum Schallleistungspegel, von der Entfernung zwischen Schallquelle und Empfänger ab. Der Schalldruckpegel kann bereits die Empfindlichkeit des menschlichen Ohres berücksichtigen (siehe „A-Bewertung“). Entsprechend wird er als Lp oder als LpA gekennzeichnet. Der Schalldruckpegel wird entsprechend in dB oder A-bewertet in dB(A) angegeben. Da Geräusche in ihrer Lautstärke in der Regel mit der Zeit schwanken, schwankt auch der Schalldruckpegel (s. a. äquivalenter Dauerschallpegel).
Schallleistungspegel Lw, LWA
Der Schallleistungspegel ist die insgesamt von einer Schallquelle pro Zeiteinheit abgestrahlte Schallenergie. Er ist somit eine Eigenschaft einer Geräuschquelle. Die Schallleistung kann von den Betriebsbedingungen abhängen. Sie ist aber, da sie eine Eigenschaft der Geräuschquelle ist, unabhängig von der Entfernung zum Empfänger oder auch von sonstigen Hindernissen auf dem Ausbreitungsweg. Die abgestrahlte Schallleistung breitet sich aus und wird als Schalldruckpegel beim Empfänger wahrgenommen. Der Schallleistungspegel kann bereits die Empfindlichkeit des menschlichen Ohres berücksichtigen (siehe „A-Bewertung“). Entsprechend wird er als LW (ohne A-Bewertung) oder als LWA (mit A-Bewertung) gekennzeichnet. Die Einheit des Schallleistungspegel wird, wie beim Schalldruckpegel, entsprechend in dB oder A-bewertet in dB(A) angegeben. An der Einheit selbst sind daher Schalldruckpegel und Schallleistungspegel nicht unterscheidbar. Da Geräusche in ihrer Lautstärke in der Regel mit der Zeit schwanken, schwankt auch der Schallleistungspegel mit der Zeit.
Stand der Technik
Dem Stand der Technik entsprechen zunächst alle branchenüblichen, d.h. in der Praxis erprobten und erfolgreich angewendeten Verfahren zur Bewältigung einer Bauaufgabe. Für eine Prüfung, ob ein Verfahren dem Stand der Technik entspricht sind sowohl das Verfahren selbst, die technische Eignung zur Durchführung des geplanten Bauvorhabens sowie die wirtschaftliche Vertretbarkeit mit zu berücksichtigen. Hierzu ist nur das Verfahren selbst zu betrachten, ohne Berücksichtigung von Lärmschutz/Lärmminderungsmaßnahmen.
Das BImSchG sieht in der Anlage zu § 3 Absatz 6 BImSchG verschiedene Anhaltspunkte zur Bestimmung des Stands der Technik vor. So sind vergleichbare Verfahren, Vorrichtungen und Betriebsmethoden, die mit Erfolg im Betrieb erprobt wurden (branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen), einzubeziehen.
Tonhaltigkeitszuschlag KT
Der Tonhaltigkeitszuschlag KT wird bei Geräuschen mit deutlichen tonalen Anteilen berücksichtigt und kann bei Baulärm gemäß AVV Baulärm bis zu 5 dB betragen. Im Gegensatz zum Impulszuschlag wird der Tonzuschlag in der Regel gutachterlich vergeben und nicht messtechnisch bestimmt. Tonhaltige Geräusche sind bei gleichem Mittelungspegel lästiger als nicht tonhaltige Geräusche.
Äquivalenter Taktmaximal-Schallleistungspegel LWATeq
Zeitlich gemittelter Schallleistungspegel in dB(A) über den (Teil-)Vorgang, ermittelt nach dem 5 Sekunden-Taktmaximalpegelverfahren. Dieser Wert beinhaltet bereits den Impulszuschlag KIMP.